Wenn Ihr Kind unsere Schule verlässt, gibt es verschiedene Dinge zu beachten, je nachdem, welche Klasse Ihr Kind zuletzt besucht hat und welche Dienste Sie in Anspruch genommen haben:

  1. Austrittserklärung (nur bei vorzeitigem Austritt)

  2. Schließfach kündigen

  3. Mensa-Konto kündigen / Auszahlung des Restguthabens

  4. iPad: Datensicherung / Trennung aus der schulischen Geräteverwaltung

  5. Weitere digitale Dienste (z.B. MS365, ByCS)

  6. Schulbücher

  7. Fahrkarte


 

1. Austrittserklärung (nur bei vorzeitigem Austritt)

Wenn Ihr Kind vor Erreichen des Realschulabschlusses die Schule verlässt, reichen Sie bitte eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Austrittserklärung im Sekretariat ein: 

--> Download Formular Austrittserklärung (pdf-Datei)

Jugendliche, die die Schule mit dem Realschulabschluss verlassen, benötigen keine Austrittserklärung; der Schulbesuch endet in diesem Fall automatisch mit dem Tag der Zeugnisverleihung.


2. Schließfach kündigen

Wenn Sie ein Schließfach an der Schule gemietet haben, müssen Sie dieses selbst kündigen. Die Kündigung hat in Textform durch den Mieter bei der Firma astradirect Schließfächer GmbH zu erfolgen.

Per Post: astradirect Schließfächer GmbH, Dudenstr. 46, 68167 Mannheim, per Fax: +49 621 124768-2629 bzw. +49 351 4188474-9, online: im Serviceportal.

Schulabgängern steht jederzeit ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu.

3. Mensa-Konto kündigen / Auszahlung des Restguthabens

Damit das ggf. noch vorhandene Guthaben auf dem Mensa-Konto der Frischeküche Holzkirchen ausgezahlt werden kann, muss der Mensa-Chip bis spätestens 20.07. im Sekretariat der Schule zurückgegeben werden. Die Kündigung des Kontos nimmt die Schule dann für Sie vor, sodass dann zeitnah Guthaben und Pfand an die in Ihrem Mensa-Konto hinterlegte Bankverbindung zurückerstattet wird.

Alternativ können Sie das Mensa-Konto auch direkt bei der Frischeküche Holzkirchen in Schriftform kündigen (in diesem Fall wird das Pfand für den Chip einbehalten). Auch die Übertragung eines vorhandenen Guthabens auf ein Geschwisterkind ist möglich; in diesem Fall wenden Sie sich bitte auch direkt an das Team der Frischeküche unter dem vorgenannten Link. 


4. iPad: Datensicherung / Trennung aus der schulischen Geräteverwaltung

Datensicherung

Mit dem Verlassen der Schule enden alle Lizenzen für schulisch genutzte (Cloud-)Dienste. Für Schülerinnen und Schüler, die mit dem Realschulabschluss oder zum Ende eines Schuljahres die Schule verlassen, laufen schulisch genutzte Dienste jeweils zum 31.07. des Kalenderjahres aus, bis dahin müssen alle in schulischen Clouddiensten gespeicherte Daten auf private Speicher übertragen sein.

Wir empfehlen dazu entweder einen physischen Speicher (USB-Stick, externe Festplatte, o. Ä.) zu verwenden oder die Daten in einen privaten Cloud-Speicher (privates OneDrive, iCloud, Google Drive, DropBox, ö. Ä) zu übertragen. Achtung: Die iCloud-Gerätesicherung eignet sich dafür nicht, da dabei nicht nur die Daten, sondern auch die schulischen Profile mitgesichert werden.

Die digitalen Schulhefte befinden sich, wenn das Backup korrekt eingestellt ist, im schulischen OneDrive im Ordner „Goodnotes“ im PDF-Format (anzeigen auf jedem digitalen Endgerät möglich) und als .goodnotes-Datei. Goodnotes bietet zudem die Option für eine manuelle Sicherung in einen beliebigen Speicherort. Unsere Empfehlung ist, die Hefte auf jeden Fall im pdf-Format zu sichern, so können die Inhalte geräte- und anwendungsunabhängig bei Bedarf weiter genutzt werden. Wenn die Daten weiterhin bearbeitbar sein sollen, ist dafür eine private Goodnotes-Lizenz erforderlich und die Hefte können dann nach der Geräterücksetzung über das .goodnotes-Format aus der Datensicherung wieder hergestellt werden.

Sollte mit der Notizenapp „MS OneNote“ gearbeitet worden sein, können die Aufzeichnungen mit der Export-Funktion gesichert werden. Dazu die OneNote-Desktop-App an einem PC öffnen, „Datei“ und schließlich „Kopie speichern“ wählen.

Auch alle weiteren auf dem Gerät gespeicherten Daten (z.B. im Ordner "Dateien" oder "Fotos") müssen auf einen privaten Speicher (USB-Stick, Festplatte, privater Cloudspeicher) übertragen werden, wenn die Daten weiterhin verwendet werden sollen, da sie bei der Geräterücksetzung verloren gehen.


Trennung des iPads aus der schulischen Geräteverwaltung

Das iPad wird von unserem IT-Partner ACS innerhalb von 14 Tagen nach Verlassen der Schule aus der schulischen Geräteverwaltung entfernt. Danach muss das Gerät vollständig zurückgesetzt werden (auf Werkseinstellungen zurücksetzen). Wir raten dazu, diesen Prozess nicht vor dem 15.08. anzustoßen (beim Verlassen der Schule zum Schuljahresende): 

→ Einstellungen (Zahnradsymbol) → „Allgemein“ → „iPad übertragen/zurücksetzen“, → „Alle Inhalte & Einstellungen löschen“. Nach Abschluss dieses Vorgangs ist jede Verbindung zur schulischen Geräteverwaltung getrennt und das Gerät kann vollumfänglich privat genutzt werden. Sollte sich ein iPad nach der Rücksetzung wieder als schulisches Gerät anmelden wollen, ist die Herausnahme aus der Geräteverwaltung seitens des Dienstleisters noch nicht erfolgt; bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall, damit wir den Prozess ggf. erneut anstoßen können.

WICHTIG: Bei der Neueinrichtung darf kein Gerätebackup aus der iCloud wieder hergestellt werden, das in der Zeit angefertigt wurde, als das Gerät schulisch verwaltet wurde, da das iPad ansonsten versucht, sich wieder mit der schulischen Geräteverwaltung zu verbinden.

5. Weitere digitale Dienste, z.B. ByCS (BayernCloudSchule) und MS365

Alle über die Schule zur Verfügung gestellten digitalen Dienste und Lizenzen laufen mit dem Verlassen der Schule aus; darin gespeicherte Daten werden nach Verlassen der Schule vollständig gelöscht. Falls die Schülerinnen und Schüler in diesen Cloud-Diensten Daten gespeichert haben, die sie aufbewahren möchten, müssen diese (im Fall des Verlassens der Schule zum Schuljahresende) bis spätestens 31.07.  auf einen privaten (Cloud-)Speicher heruntergeladen / gesichert werden. Mit Löschung des Kontos verlieren auch ggf. privat genutzte Lizenzen für privat installierte MS Office Anwendungen (Word, Excel, Powerpoint, etc.) ihre Gültigkeit. 

Auch die schulische E-Mail-Adresse (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) wird nach diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung stehen. Wichtige E-Mails können an eine private E-Mail-Adresse weitergeleitet oder als PDF gespeichert werden.

6. Schulbücher

Die lehrmittelfreien Schulbücher müssen spätestens am letzten Schulbesuchstag vollständig an die Schule zurückgegeben werden. Bei regulären Verlassen der Schule (nach dem Realschulabschluss oder beim Schulwechsel zum Schuljahresende) werden die Bücher durch die Klassleitungen oder das Bücher-Team eingesammelt. Verlässt Ihr Kind die Schule während des Schuljahres, geben Sie die Bücher bitte im Sekretariat der Schule zurück. Bitte beachten Sie, dass wir nicht zurückgegebene Bücher in Rechnung stellen müssen; gleiches gilt auch bei Beschädigungen, die durch normale Abnutzung nicht erklärbar sind (z.B. Wasserschaden, ausgerissene Seiten, etc.).

7. Fahrkarte

Beim Verlassen der Schule vor Erreichen des Realschulabschlusses (z.B. wegen Schulwechsel auf die Mittelschule / Wirtschaftsschule) kann Ihr Kind die Fahrkarte (365 Euro Ticket) ggf. behalten, falls auch zur neuen Schule ein Beförderungsanspruch besteht. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit dem Team Schülerbeförderung im Landratsamt in Verbindung und erfragen Sie dort, ob die Fahrkarte zurückzugeben ist:

Landratsamt Miesbach - Team Schülerbeförderung
Tel: 08025 704 1217
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Verlässt Ihr Kind die Realschule mit Erreichen des Realschulabschlusses, endet die Gültigkeit der Fahrkarte zum 31.07., eine Rückgabe an die Schule ist in diesem Fall nicht erforderlich.

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