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Fragen zum iPad während der schulischen Verwendung

Wird mit einer Tastatur oder mit Stift geschrieben?

Es wird weiterhin vorrangig mit einem Stift auf dem iPad geschrieben werden (z.B. in digitalen Heften); die iPads sind für die Stift- und Touchbedienung optimiert. Der ergänzende Einsatz einer Tastatur (ggf. integriert in eine Tastaturhülle) ist möglich, wird aber von der Schule nicht vorausgesetzt.

Müssen sich die Eltern mit der Technik auskennen?

Nein. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, den Kindern und Jugendlichen den richtigen Umgang mit den Geräten zu vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler sollen zukunftsbezogene Kompetenzen, insbesondere im Bereich des Umgangs mit Informationen, der Kommunikation, des kritischen Denkens, der Zusammenarbeit und der Präsentation erwerben. Zusätzlich werden wir für diejenigen Eltern Workshops anbieten, die gerne selbst Knowhow in diesem Bereich erlernen möchten. 

Unser iPad, der Stift, die Tastatur oder anderes Zubehör ist defekt.
An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich bei Problemen oder Defekten direkt an den Händler, bei dem Sie gekauft haben. Wir als Schule sind bei der Abwicklung von Hardwareproblemen außen vor. Dies gilt in der Regel auch bei Softwareproblemen (z.B. bei Problemen mit dem iPadOS, Jamf usw.)

Zur Überbrückung, bis ein Ersatzstift besorgt ist oder das iPad repariert wurde, können bei der Schule in geringer Anzahl für einige Tage ausgeliehen werden.

Sollen wir Updates installieren?

Alle Updates die angezeigt werden/zur Installation bereitstehen können und sollten Sie zu Hause installieren.

Ich habe das iPad meines Kindes vollständig zurückgesetzt.
Was muss ich bei der Inbetriebnahme anklicken?

Falls ein bestehendes Schüler-iPad zurückgesetzt wurde, das bereits in die schulische Geräteverwaltung eingebunden ist („DEP-registriert und in das mdm aufgenommen“), finden Sie hier eine Anleitung für die Erstkonfiguration/Inbetriebnahme – einige Klicks bzw. Touches müssen korrekt gesetzt werden!

Was ist, wenn ein Gerät herunterfällt oder gestohlen wird?
Was ist dann mit den Unterlagen aus dem Unterricht?

Es ist möglich, beim Kauf eine Geräteversicherung abzuschließen, die solche Schadensfälle abdeckt. Für die Unterlagen aus dem Unterricht können die Schülerinnen und Schüler Cloudspeicher (OneDrive oder iCloud) für automatische Backups nutzen, sodass alle Unterlagen auch bei Geräteverlust weiterhin zur Verfügung stehen und direkt auf das Austauschgerät übertragen/abgerufen werden können.

Ich habe Fragen zur Bedienung des iPads. Ich suche eine Kurzanleitung

Wir haben eine schulspezifische Anleitung für iPads erstellt, die unter dem Tab "iPad-Klassen: Material" zum Download bereitsteht.

Ich habe meinen Sperrcode vergessen - und jetzt?

"Ich schütze mein iPad mit Touch ID & Code. Den aktuellen Code wissen immer auch meine Eltern."
Sollte der Code dennoch nicht mehr rekonstruierbar sein, bitte nicht vielfach einen falschen Code eingeben. Das iPad muss in diesem Fall komplett zurückgesetzt werden, alle Einstellungen und nicht in der Cloud gesicherten Daten sind dann verloren! Wenden Sie sich umgehend an das Tablet-Team der Schule unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., zusammen mit unserem Partner ACS kann der Code oftmals zurückgesetzt werden. 

Wie wird mit den iPads im Unterricht gearbeitet?

Wir wollen kleinschrittig vorgehen und uns zunächst auf wesentliche Funktionen beschränken:

  • Grundliegende Bedienung des iPads
  • Digitale Heftführung
  • Kommunizieren, Arbeitsmaterial erhalten und abgeben
  • Mit Mitschülerinnen und Mitschülern digital zusammenarbeiten

Im nächsten Schritt geht es dann um die Erstellung digitaler Lernprodukte.

Was passiert im kommenden Schuljahr mit den digitalen Heften aus diesem Schuljahr?

Die digitalen Hefte in der App GoodNotes werden im Moment - soweit die Einstellungen so geblieben sind, wie wir sie in der Schule vorgenommen haben - an zwei Orten gespeichert:

  • lokal auf dem iPad
  • als Backup in der Cloud

Am Ende des Schuljahres kann es sinnvoll sein, die lokalen GoodNotes-Dateien vom iPad zu löschen, da diese ziemlich groß werden können und dann u.U. der Speicherplatz auf dem iPad für das kommende Schuljahr zu klein werden könnte. Wir werden uns das im Lauf des Pilotversuchs anschauen, wie groß die Dateien werden und dann eine von zwei Lösungen vorschlagen:

  1. Wenn die Dateien gar nicht so groß sein sollten, kann einfach alles auf dem iPad verbleiben. Die Hefte aus dem aktuellen Schuljahr könnte man dann alle in einen Ordner schieben und so weiterhin direkt darauf zugreifen.
  2. Sollten die GoodNotes-Dateien relativ groß sein, sollten die Kinder diese vom iPad löschen. Auf dem OneDrive ist der Speicherplatz sehr groß (1 Gigabyte), sodass die Backups dort verbleiben können. Auf dem iPad könnte man dann in jedem Fall die Hefte im pdf-Format weiterhin behalten, um darin die Unterlagen aus dem Vorjahr parat zu haben.

Die Hefte gehen also in keinem Fall verloren; abhängig vom Speicherplatz werden wir die passende Lösung mit den Kindern gemeinsam anschauen und umsetzen.

Wo finden Schülerinen und Schüler wichtige Informationen und Materialien zu den iPadklassen?

Hier auf der Homepage, insbesondere in der Rubrik iPad-Klassen: Material, stehen viele Informationen und Materialien zum Download.

Im Team "iPad-Klassen" werden neue, wichtige Hinweise für unsere Schülerinnen und Schüler gepostet.

Wie werden die iPads in der Schule aufbewahrt?

Grundsätzlich sind die Klassenzimmer der iPad-Klassen verschlossen, wenn die Klasse nicht im Klassenzimmer ist. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, ein Schließfach in der Schule über Astradirect zu mieten, siehe Punkt "Schließfächer" auf unserer Homepage.

Wie sichere ich meine Daten, wie erstelle ich ein Backup?

Wir empfehlen dringend, die schulischen Daten, insbesondere die digitalen Hefte und Notizen, regelmäßig zu sichern. Dafür gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten: Lokales Backup oder Backup in einer Cloud (z.B. Nextcloud, OneDrive, iCloud).

Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei den begleitenden Elternabenden.

 

Fragen zu digitalen Schulbüchern 

Sind die Schulbücher in digitaler Form auch auf dem iPad verfügbar?

Ergänzend zu den Print-Versionen der Schulbücher stellen wir unseren Schülerinnen und Schülern die allermeisten Schulbücher auch digital zur Verfügung. Da wir Schulbücher aus verschiedenen Verlagen verwenden und diese jeweils auf eigene Plattformen setzen, ist es leider erforderlich, sich bei mehreren Verlags-Apps anzumelden. Die jeweiligen Zugangsdaten werden zentral von der Schule erstellt und individuell, personalisiert an die Schüler:innen ausgegeben. Die Anmeldung in den verlagseigenen Apps bzw. den online-Zugängen erfolgt dann mit diesen Zugangsdaten.

In welcher App finde ich das digitale Schulbuch zu welchem Fach?

BiBox-App (Westermann Verlag): Mathematik, Deutsch, Geographie, Physik, Wirtschaft und Recht
  Online-Zugriff: https://www.bibox.schule/

KlettLernen-App (Ernst Klett Verlag): Englisch
  Online-Zugriff: https://www.klett.de/meinklett/arbeitsplatz/nutzen#/

CornelsenLernen-App (Cornelsen Verlag): Biologie, Geschichte, Französisch
  (Online-Zugriff: https://lernen.cornelsen.de/lernen/bibliothek

Ernst Vögel Verlag [Keine Verlags-App verfügbar!]: BwR 
  Zugriff auf das digitale Buch nur online: https://prod.voegel.satzweiss.info/buecherregal

Ich habe mein Passwort für den Zugang zu einer Schulbuch-App vergessen. Was soll ich tun?

Bitte verwende die Funktion zum Zurücksetzen des Passworts auf der Website des jeweiligen Verlags:

BiBoxhttps://mein.westermann.de/ext/de/bibox/user/kennwort-vergessen
Dein Benutzername ist deine schulische E-Mail-Adresse (Vorname.Nachname[@]schueler.realschule-gmund.de).

Cornelsen Lernenhttps://id-services.lernen.cornelsen.de/passwordrecovery/request
Dein Benutzername wurde dir mit der Ausgabe der Zugangsdaten mitgeteilt.

Klett Lernenhttps://id.klett.de/auth/realms/ekv/login-actions/reset-credentials
Dein Benutzername ist deine schulische E-Mail-Adresse (Vorname.Nachname[@]schueler.realschule-gmund.de).

Ernst Vögel Verlaghttps://prod.voegel.satzweiss.info/@@login-help
Dein Benutzername ist deine schulische E-Mail-Adresse (Vorname.Nachname[@]schueler.realschule-gmund.de).

Solltest du Probleme mit dem Zurücksetzen deines Passwortes haben, kannst du dich wärend der iPad-Sprechstunden an Herrn Wimmer wenden - er unterstützt dich dabei!

 

Fragen zur Einschränkung und Verwaltung des iPads durch die Schule ("Jamf")

Wie werden die iPads in die schulische Geräteverwaltung eingebunden?

Bitte nehmen Sie dazu direkt Kontakt mit unserem Partner ACS (tabletklasse.de) auf. Das iPad muss für diesen Vorgang vollständig zurückgesetzt und vollständig geladen bei der Firma ACS vorliegen. Das iPad kann dazu eingesendet oder auch direkt bei ACS in Ottobrunn vorbeigebracht werden.

Für die Einbindung in die schulische Geräteverwaltung fallen einmalig 30 € Gebühr an, die von Ihnen zu tragen ist.

Werden die Geräte „überwacht“ oder die Nutzung bestimmter Apps unterbunden?
Gibt es eine Trennung zwischen schulischer und privater Nutzung?

Während der Unterrichtszeit werden die Geräte im Funktionsumfang eingeschränkt, sodass Ablenkungen (z.B. durch soziale Medien) ausgeschlossen sind. Die Lehrkräfte können während ihres Unterrichts in der einzelnen Klasse darüberhinausgehende Einschränkungen vornehmen, z.B. nur einzelne Apps zulassen.
Außerhalb der Schulzeiten sind diese Beschränkungen nicht aktiv, sodass Sie als Eltern entscheiden können, wie die Geräte in der Freizeit genutzt werden. Über eine Software unseres EDV-Partners kann es Ihnen ermöglicht werden – sofern Sie dies wünschen – ebenfalls das Gerät Ihres Kindes im Funktionsumfang einzuschränken.

Wie ist das iPad für den schulischen Gebrauch eingeschränkt?

Während der Schulzeit (Montag bis Freitag von 7:50 Uhr bis 12:50 Uhr) können nur die von der Schule freigegebenen Apps verwendet werden. Privat installierte Apps (z.B. Spiele) sind nicht sichtbar.

Die App "JAMF Teacher" bietet den Lehrkräften die Möglichkeit das iPad während des Unterrichts weiter zu beschränken, z.B. durch "Applock" (eine bestimme App ist auf dem iPad geöffnet und kann nicht geschlossen/verlasen werden), "Weblock" (der Zugang zum Internet ist nicht möglich) oder "Aufmerksamkeit" (das iPad ist gesperrt).

JAMF - Werden die datenschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten?

Unsere Partnerfirma ACS mit Sitz in Ottobrunn, verwaltet und administriert das mdm (Mobile Device Management) mithilfe der Software Jamf im Auftrag der Schule. Von der Schule werden nur Vorname, Nachname und Klasse übermittelt. Der Softwarehersteller Jamf School benutzt ein Rechenzentrum in Frankfurt a. M. Alle Partner sichern die strikte Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere der DSGVO) zu.

JAMF - Was können Administratoren, was Lehrkräfte über Jamf verwalten?

Administratoren (nicht an der Schule) können

  • zeitbezogene Einschränkungen einrichten (so dass z.B. während der Schulzeit nur die von der Schule freigegebenen Apps verwendet werden können).
  • zentral gekaufte Apps auf alle Schülergeräte verteilen.
  • Einstellungen vornehmen (z.B. einen geänderten WLAN-Key an alle iPads "austeilen").
  • ein gestohlenes oder verlorenes Gerät in den Modus „Verloren“ setzen. (In diesem Fall erfolgt eine spezifische Anzeige auf dem Display des iPads und die ungefähr Position des iPads wird an den Administrator übermittelt.)


Lehrkräfte können

  • Einschränkungen während des Unterrichts vornehmen (z.B. nur eine bestimmte App anzeigen, alle Geräte einer Klasse sperren, einen Hinweis auf den Schülergeräten anzeigen oder nur bestimmte Internetseiten freigeben).

JAMF - Was können Administratoren, was Lehrkräfte über Jamf "sehen"?

  • Ein Zugriff auf die Kamera oder das Mikrofon ist NICHT möglich.
  • Der Browserverlauf kann NICHT eingesehen werden.
  • Es gibt KEINE Möglichkeit den Standort eines Gerätes zu ermitteln. 
    (Ausnahme: Das Gerät ist im „Verloren-Modus“, weil es verloren oder gestohlen wurde; in diesem Fall wird auf dem Display ein entsprechender Hinweis angezeigt.)
  • Der Bildschirm der Schülergeräte kann NICHT eingesehen werden.
  • Es können KEINE privaten Dateien, Bilder, etc. angezeigt oder gelöscht werden.
  • Es können KEINE persönlichen Apps erfasst, entfernt der eingeschränkt werden.
  • Es können KEINE persönlichen Daten der Nutzer erfasst werden (z.B. die Nutzungszeit des Geräts oder einzelner Anwendungen etc.).

 

Fragen zur möglichen Einschränkung des iPads zu Hause und zur Apple-ID

Wie kann ich die iPad-Nutzung meines Kindes einschränken bzw. kontrollieren?

Sie können das iPad ihres Kindes über die App "Jamf Parent" (auch für Android Geräte verfügbar) oder über die Apple eigene Funktion "Bildschirmzeit" einschränken.

Jamf-Parent:

Bildschirmzeit:

Sofern Sie ihrem Kind eine Apple-ID über die Familienfreigabe zugeteilt haben, können Sie über die Funktion "Bildschirmzeit" Zeitlimits für Apps oder das ganze iPad festlegen.

  • Aktivieren Sie im Einrichtungsassistent die Bildschirmzeit für das iPad Ihres Kindes. Die eigentlichen Einstellungen nehmen Sie dann nach Abschluss der Ersteinrichtung später in der App Einstellungen unter Bildschirmzeit vor. Bitte fahren Sie mit dem Einrichtungsassistenten fort und gehen dann in die App Einstellungen.
  • Als erstes können Sie eine tägliche Auszeit festlegen, z.B. von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr. Für Wochenenden können Sie ein abweichendes Zeitschema festlegen.
  • Danach können Sie Zeitlimits für Apps definieren. Bitte wählen Sie hier die Kategorien Soziale Netzwerke, Spiele, Unterhaltung und Fitness aus und legen ein tägliches Zeitlimit dafür fest. Die anderen Kategorien dürfen nicht beschränkt werden, da ansonsten schulrelevante Apps unter Umständen betroffen wären.
  • Bitte wählen Sie unter "Immer erlauben" alle Schul-Apps aus, damit deren Nutzung zu keiner Zeit beschränkt wird.
  • Unter "Beschränkungen" können Sie z.B. das Installieren und Löschen von Apps und auch in-App Käufe blockieren. Schieben Sie dazu den Schieberegler für Beschränkungen nach rechts. Unter Inhaltsbeschränkungen können Sie Altersfreigaben für Medien festlegen und den Zugang zu Webinhalten steuern. Darüber hinaus sollten Sie Codeänderungen und Account-Änderungen nicht erlauben.
  • Legen Sie abschließend einen 4-stellen Elterncode fest. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind diesen Code nicht kennt.

Kann die Schule für Eltern die Einschränkung des iPad auf ein schulisches Lern- und Arbeitsgerät übernehmen?

Der Pilotversuch sieht vor, dass die iPads zugleich schulisch und privat genutzt werden können, was neben manchen Vorzügen auch Herausforderungen in technischer wie auch im pädagogischer Hinsicht mit sich bringt.

Auf Wunsch können wir die iPads einzelner Schülerinnen und Schüler dauerhaft so zu konfigurieren, dass – wie an Schulvormittagen – nur „Schul-Apps“ verfügbar sind. Das iPad würde dann zuvorderst ein schulisches Lern- und Arbeitsgerät sein, die private Nutzung (z.B. die Installation von Streaming-Apps oder Spielen) wird nicht möglich sein: Das iPad wird einem Profil mit weiterreichenden Einschränkungen zugeweisen:

  • Zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr stehen ausschließlich die Schul-Apps zur Verfügung.
  • Zwischen 18:00 Uhr und 07:00 Uhr sind ausschließlich die beiden Apps der digitalen Hefte (Goodnotes, OneNote) und die drei Apps der digitalen Schulbücher (BiBox, Klett Lernen, Cornelsen Lernen) verfügbar.
  • Es ist nicht möglich sich mit einer Apple ID am iPad anzumelden (bzw. wird diese geblockt), es besteht daher keine Möglichkeit weitere Apps zu installieren und zu nutzen.
  • Weitergehende individuelle Konfigurationen wären durch die Eltern selbst z.B. mit der „Apple Familienfreigabe“, der Funktion „Bildschirmzeit“ oder „Jamf Parent“ möglich.
  • Zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr werden auch weiterhin Webbrowser (Safari, Edge) zur Verfügung stehen, um im Internet recherchieren zu können.
  • Social-Media-Websites (u.a. Facebook, Instagram, X ehem. Twitter, TikTok usw.) sowie viele – aber nicht alle (!) – Onlinespielewebsites werden jedoch geblockt und können nicht aufgerufen werden.

Grundsätzlich bleibt es natürlich (insbesondere auch mit dem Blick auf ggf. vorhandene weitere internetfähige Geräte wie z.B. Smartphones) erforderlich, sich mit der Mediennutzung der Kinder auseinanderzusetzen, gemeinsam Regeln zu gestalten und auf deren Einhaltung zu achten. Bei Fragen zur Medienerziehung und zu technischen Einschränkungsmöglichkeiten steht Ihnen unser medienpädagogischer Berater, Herr Frederik Wittmann, unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. jederzeit für ein Gespräch zur Verfügung.

Wenn Sie von diesem Angebot „Einschränkung des iPad auf ein schulisches Lern- und Arbeitsgerät“ für das das iPad Ihres Kindes Gebrauch machen wollen, schreiben Sie dem DSdZ-Projektteam unserer Schule eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Die Einschränkung wird dann in der Regel innerhalb einer Schulwoche umgesetzt.

Eine Abmeldung ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. Bitte schreiben Sie dazu ggf. eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Das iPad Ihres Kindes wird dann, in der Regel innerhalb einer Schulwoche, aus dieser Einschränkung genommen und ist anschließend wieder wir bisher an Schulvormittagen in der schulischen Verwaltung und außerhalb dieser Zeit uneingeschränkt privat nutzbar.

Brauche ich eine Apple-ID?

Für den schulischen Gebrauch ist keine Apple-ID notwendig. Alle Apps für den schulischen Gebrauch einschließlich der Schulbücher werden von der Schule bereitgestellt. Für die private Nutzung kann eine Apple-ID allerdings sinnvoll sein, da ansonsten keine weiteren Apps aus dem Store geladen werden können.

Wie erstelle ich eine Apple-ID?

Unter https://support.apple.com/de-de/apple-id finden Sie zahlreiche Erläuterungen und Hilfe rund um das Thema Apple-ID.

Sie können für das iPad Ihres Kindes eine Apple-ID auf sich selbst (also eine erwachsene Person) anlegen. Damit ist außerhalb der Unterrichtszeit ein unbeschränkter Zugriff auf den AppStore und anderen Dienste möglich. Diese Option bietet eine unbeschränkte Nutzung des Geräts, erfordert aber ein hohes Maß an Vertrauen und Verantwortungsbewusstsein seitens des/der Jugendlichen.

Alternativ können Sie eine Apple-ID für Ihr Kind über die Familienfreigabe anlegen. Hierbei gilt nicht die gesetzliche Vorgabe für das Mindestalter von 16 Jahren. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie bereits eine eigene Apple-ID verwenden. Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie von Ihrem Apple Gerät die Familienfreigabe aktivieren und für Ihr Kind anschließend eine neue Apple-ID einrichten. Einkäufe für Ihr Kind werden dabei über Ihre Kreditkarte abgerechnet. Unter https://support.apple.com/de-de/HT201088 finden Sie eine detaillierte Beschreibung zur Familienfreigabe. Über die Familienfreigabe können Sie unter anderem gekaufte Apps und Inhalte gemeinsam nutzen und die Funktion "Kaufanfrage" oder "Bildschirmzeit" für das iPad Ihres Kindes aktivieren. Bei der Funktion "Kaufanfrage" kann Ihr Kind selbstständig bei Apple Apps oder andere Inhalte von Apple kaufen, allerdings werden Sie vorher auf Ihrem Apple Gerät um eine Freigabe dazu aufgefordert (die sie auch ablehnen können). Über die Funktion "Bildschirmzeit" können Sie die Nutzung des iPads Ihres Kindes kontrollieren, indem Sie Zeitkontingente für einzelne Apps oder das ganze iPad festlegen. 

 

 Fragen zur finanziellen Förderung

Gibt es eine finanzielle Förderung?

Für den Kauf der Geräte können Sie ab dem Schuljahr 2024/25 eine Förderung des Freistaats Bayern in Höhe von voraussichtlich 350 € beantragen.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit der Kauf förderfähig ist?

  • Die Geräte müssen den schulischen Vorgaben entsprechen (Frage "Welche Ausstattung wird benötigt?").
  • Die Rechnung muss auf einen Erziehungsberechtigten ausgestellt sein.
  • Das Rechnungsdatum darf nicht vor dem 19.06.2024 liegen.
  • Es darf bislang noch keine staatliche Förderung im Rahmen der "Digitalen Schule der Zukunft" in Anspruch genommen worden sein.
  • Förderfähig sind ausschließlich Neugeräte sowie Refurbished-Geräte mit mindestens 1 Jahr Garantie.
  • Zum Zeitpunkt der Beantragung der Förderung muss der Kaufpreis mindestens in Höhe der beantragen Förderung bezahlt sein (⇒ kein Ratenkauf, kein Kauf auf Kredit!)
  • Bitte bewahren Sie die Originalrechnung und einen Zahlungsnachweis (paypal-Ausdruck, Kontoauszug, o.ä.) gut auf – Sie benötigen diese Unterlagen bei der Beantragung der Förderung. Es gilt eine Aufbewahrungsfrist für fünf Jahre ab Antragsstellung.

Die Beantragung der Förderung wird in einem Online-Verfahren voraussichtlich ab September 2024 möglich sein. Wir teilen Ihnen hier die genaue Vorgehensweise mit, sobald uns die entsprechenden Details dazu bekannt sind.

Gibt es darüber hinaus weitere Möglichkeiten der Förderung?

In einem gewissen Umfang stehen für Familien mit Unterstützungsbedarf Fördermöglichkeiten (z.B. Auslage des Förderbetrags) oder Leihgeräte zur Verfügung. Voraussetzung dafür ist der Nachweis des Unterstützungsbedarfs (z.B. bei Bezug von ALG II, Kinderzuschlag, Wohngeld). Bitte wenden Sie sich ggf. an Herrn Schreiner (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).  

 

Fragen zum Kauf eines iPads

Welche Ausstattung wird benötigt?

  • iPad ab 9. Generation mit mindestens 64 GB Speicher und mindestens 10'' Displaygroße
    Unsere Empfehlung: iPad 10. Generation, Wi-Fi, 64 GB
  • digitaler Eingabestift
    Unsere Empfehlung: Apple Pencil oder Logitech Crayon
  • Schutzhülle nach eigener Wahl
  • einfache, günstige Kopfhörer (z.B. In-Ear-Kopfhörer mit Kabel)
  • Einbindung in das zentrale Gerätemanagement, siehe Frage „Wie werden die iPads in die schulische Geräteverwaltung eingebunden?“

Wir empfehlen darüber hinaus:

  • Geräteversicherung (bei Beschädigung oder Diebstahl etc.)

Optional:

  • Weiteres Zubehör („paperlike“-Folien, USB-/HDMI-Adapter) kann individuell sinnvoll sein, wird aber grundsätzlich NICHT für die Schule benötigt.
  • Der Einsatz einer Tastatur kann ggf. hilfreich sein, diese muss jedoch nicht ständig mitgenommen werden.
    Hinweis: Ein günstiges Modell aus dem freien Zubehörmarkt, ggf. auch in der Hülle integriert, ist oftmals ausreichend.

Soll ich das Gerät mit 64 GB oder mit 256 GB Speicher kaufen?

Für die Schule ist ein iPad mit 64 GB ausreichend, auch die mäßige private Nutzung (z.B. für Internet und Streaming) ist mit dieser Speichergröße problemlos möglich. Für eine intensive private Nutzung (z.B. umfangreiche Spiele, Installation vieler Apps, Videoschnitt, umfangreiche Fotografie/Bildbearbeitung, Download von Filmen/Serien auf das Gerät) kann es sinnvoll sein, das Gerät mit dem größeren Speicher zu wählen.

Können auch andere Modelle gekauft werden (iPad Air oder iPad Pro)?

Für die schulische Nutzung ist das normale iPad ab der 9. Generation sehr gut geeignet. Sofern Sie sich für ein anderes Gerät entscheiden möchten (iPad Air oder iPad Pro) müssen folgende Mindestkriterien erfüllt sein: Mindestens 64 GB Speicher, mindestens 10“ Bildschirmdiagonale, nicht älter als zwei Jahre. (Das iPad mini kommt daher nicht infrage.)

Können bereits vorhandene oder gebraucht gekaufte Geräte verwendet werden?

Ja, sofern es sich um ein iPad mit mindestens 64 GB Speicher und mindestens 10“ Bildschirmdiagonale handelt, das nicht älter als zwei Jahre ist. Eine Einbindung in die schulische Geräteverwaltung ist nachträglich möglich und zwingend erforderlich, siehe „Wie werden die iPads in die schulische Geräteverwaltung eingebunden?".
Hinweis: Gebraucht gekaufte Geräte sind nur förderfähig, wenn sie von kommerziellen Händlern aus sog. "Refurbished"-Programmen erworben werden. Fördervoraussetzung ist eine mindestens 12-monatige Garantie sowie die Rechnung eines kommerziellen Händlers. (Siehe Frage „Gibt es eine finanzielle Förderung?“)

Wo kann ich das Gerät kaufen?

Das iPad samt genanntem Zubehör kann grundsätzlich überall im Fachhandel gekauft werden – bitte beachten Sie jedoch, dass das iPad stets in die schulische Geräteverwaltung eingebunden werden muss! Bereits vorhandene oder gebraucht gekaufte iPads und iPads aus dem normalen Fachhandel sind dies nicht. Siehe dazu „Wie werden die iPads in die schulische Geräteverwaltung eingebunden?"

Bei einer Bestellung des iPads bei unserem Partner ACS auf der Seite tabletklasse.de erfolgt die Einbindung in die schulische Geräteverwaltung direkt ohne zusätzliche Gebühren. Geben Sie bei der Bestellung in den entsprechenden Feldern unsere Schule, den Namen Ihres Kindes und die derzeit besuchte Klasse an, damit die Bestellung unserem Projekt zugeordnet werden kann.

Wichtiger Hinweis: Bitte achten Sie bei einer Bestellung im Versandhandel (auch bei ACS) darauf, dass das gewünschte iPad sofort, ab Lager des Verkäufers, verfügbar ist.

Falls Sie ein iPad neu gekauft haben und dieses in die schulische Geräteverwaltung eingebunden ist („DEP registriert und in das mdm aufgenommen“), finden Sie hier eine Anleitung für die Erstkonfiguration/Inbetriebnahme – einige Touches müssen korrekt gesetzt werden!

Besteht eine Verpflichtung, ein Gerät zu kaufen, auch wenn man das Projekt ablehnt?

Die Schule strebt mit der Projektteilnahme eine Vollausstattung aller beteiligten Klassen mit digitalen Endgeräten (iPads) an - gleichwohl handelt es sich um ein Angebot mit freiwilliger Teilnahme. Sollten Sie ablehnen, dass ihr Kind mit einem iPad lernt, kann es mit „normalen“ Heften in einer iPad-Klasse unterrichtet werden.

Wie hoch sind die Kosten?

Das von uns empfohlene iPad 9. Generation (64 GB) kostet aktuell ca. 390 €. Zusätzlich fallen Kosten für einen Stift (60 € bis 100 € je nach Modell) und eine Schutzhülle (ab 15 €) an. Für die Einbindung in das schulische Gerätemanagement sind ggf. 30 € Gebühr zu bezahlen (außer beim Gerätekauf über ACS). Die Software für das zentrale Management der Geräte kostet 20 € je Schuljahr.

Wie werden die Geräte finanziert?

Die Geräte werden von den Erziehungsberechtigten gekauft und befinden sich daher auch in Ihrem Eigentum. Ihr Kind kann das Gerät für schulische und private Zwecke nutzen, die private Nutzung darf die schulische Nutzung jedoch nicht beeinträchtigen. Eine finanzielle Förderung ist u. U. möglich, siehe "Fragen zur finanziellen Förderung".

 

Fragen beim Übertritt in eine bestehende iPad-Klasse

Welches iPad wird benötigt?

Ihr Kind benötigt ein iPad ab 9. Generation mit mindestens 64 GB Speicher und mindestens 10" Display, einen Eingabestift sowie eine Schutzhülle nach eigener Wahl, siehe Frage "Welche Ausstattung wird benötigt?" bzw. Fragengruppe zum Kauf eines iPad.

Muss das iPad in der Schule "angemeldet" werden?

Eine Einbindung des iPads in die schulische Geräteverwaltung ist zwingend erforderlich. Man spricht hier von einer DEP-Registrierung ("Device Enrollment Program") zur Einbindung in das mdm (Mobile Device Management). Diese Geräteverwaltung ist erforderlich, damit beispielsweise auf allen iPads alle benötigten Apps zentral remote ("aus der Ferne") verteilt werden können oder damit die Lehrkräfte in ihrem Unterricht die iPads der Schüler:innen im Funktionsumfang einschränken können um Ablenkungen zu minimieren.

Bitte nehmen Sie für diesen Vorgang direkt Kontakt mit unserem Partner ACS (tabletklasse.de) auf, siehe Frage "Wie werden die iPads in die schulische Geräteverwaltung eingebunden?"

Gibt es Regeln für die Benützung des iPads an der Schule?

Ja, die Regeln finden Sie unter dem Tab "Material" zum Download. Bitte besprechen Sie die Regeln mit Ihrem Kind.

Gibt es für mein Kind und für mich Unterstützung?

Nach den beiden Übertrittszeitpunkten Ende November/Anfang Dezember und Mitte Februar wird es zeitnah eine iPad-Schulung für unsere neuen Schüler:innen sowie einen online-Elternabend geben. Vorab sei auf folgende zusätzliche Informationsquellen hingewiesen:

Team "iPad-Klassen" für unsere Schüler:innen mit folgenden Downloads

  • schulspezifische iPad-Anleitung
  • Vorlagen der digitalen Schulheften
  • ein digitales Hausaufgabenheft

Download von Informationsmaterial hier auf der Homepage unter dem Tab "Material"

  • Anleitung zur Erstkonfiguration des iPads nach der DEP-Registrierung
  • Anleitung zur Sicherung der digitalen Schulhefte in einen Cloud-Speicher
  • Anleitung zur Integration der digitalen Schulhefte sowie des Hausaufgabenhefts in GoodNotes
  • Informationen für Eltern zur Einschränkung des iPads (Jamf Parent)
  • uvm.

Zudem steht ein Team technisch besonders versierter Lehrkräfte den Schüler:innen für Fragen zur Verfügung: Herr Hofbauer, Herr Wimmer, Frau Fuchs, Herr Sterr, Herr Mildner und Herr Wittmann.

 

Ich habe weitere Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Bitte schreiben Sie eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Herr Hofbauer, Herr Wimmer oder Herr Schreiner werden sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Diese Webseite nutzt grundsätzlich auschliesslich funktionelle Cookies, die für eine korrekte Anzeige der Seite technisch notwendig sind. Dort, wo Verbindungen zu anderen Webseiten aufgebaut werden (z.B. eingebettete Videos), wird Ihr Einverständnis vorher abgefragt.